2007-10-24

Wie GEZ-Fahnder Schwarzsehern auf die Spur kommen

Der nachfolgende Artikel stammt von jetzt.de, veröffentlicht am 10.10.2007. (gefunden durch google)

Jetzt.de ist eine eine Unternehmung der Süddeutschen Zeitung, welche wiederum ebenfalls zuvor diesen Artikel in ihrer Online- sowie Printausgabe veröffentlicht hatte.

Eine (verdeckt) angedrohende Abmahnung seitens der GEZ veranlasste den Verlag jedoch, diesen Artikel aus dem Netz zu nehmen.

Die Veröffentlichung hier dient der reinen Dokumentation über die Verfahren rund um die GEZ in Deutschland.

Wie GEZ-Fahnder Schwarzsehern auf die Spur kommen

Gute Nachricht: Peilsender sind ein Märchen

Düsseldorf - Wenn der Herbst kommt und es früher dunkel wird, dann sind Fernsehzuschauer besonders leicht aufzuspüren: Es schimmert bläulich aus den Wohnzimmern. Bei dem einen oder anderen steht dann möglicherweise ein Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) vor der Tür und fordert eine Anmeldung. Was dürfen solche Gebührenbeauftragte eigentlich?

Grundsätzlich hat jeder Erwachsene, der einen Fernseher, ein Radio oder einen internetfähigen Computer zum Empfang bereithält, die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu entrichten. So regelt es der nunmehr achte Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Die Gebühr beträgt für einen Fernseher plus Radio derzeit 17,03 Euro. Radio oder Computer allein kosten 5,22 Euro monatlich. Eine weitere Erhöhung der Gebühren ist zum 1. Januar 2009 zu erwarten.

Für das Inkasso ist die GEZ zuständig, die für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten arbeitet. Um Schwarzsehern auf die Spur zu kommen, kauft die GEZ Adressen von externen Anbietern und gleicht diese mit angemeldeten Teilnehmern ab. Wer nicht angemeldet ist, gilt als potentieller Schwarzseher und wird angeschrieben. Auch Einwohnermeldeämter geben Adressen neu eingezogener Bürger an die GEZ weiter. Entgegen mancher Gerüchte gibt es aber keine Peilwagen, die Schwarzseher orten.

Glaubt die GEZ einen Schwarzseher entdeckt zu haben, erhält dieser in der Regel drei Formschreiben, mit denen er zum Anmelden und Gebührenzahlen aufgefordert wird. Ignoriert der Empfänger das Schreiben, etwa weil er keine Geräte hat, rückt einer der etwa 1800 GEZ-Fahnder an, die sogenannten Rundfunkgebührenbeauftragten. Da sie - wie beispielsweise Versicherungsvertreter auch - auf Provisionsbasis arbeiten, sind sie meist hartnäckig dabei, Schwarzseher zu finden. Nach Angaben ehemaliger GEZ-Beauftragter liegt die Provision bei nur acht Euro pro neu angemeldetem Fernseher. Richtig lohnend sei es lediglich dann, wenn jemand über mehrere Jahre nachzahlen müsse.

“Auch wenn die Beauftragten mitunter sehr amtlich auftreten und mit einem Ausweis wedeln: Sie haben keinerlei hoheitliche Befugnisse”, sagt Udo Vetter, Düsseldorfer Fachanwalt für Strafrecht. “Niemand muss sie für Kontrollen hereinlassen, nicht mal Fragen müssen beantwortet werden.” Werden aber Auskünfte gegeben, müssen sie stimmen. Wer beispielsweise erklärt, schon seit zehn Jahren einen Fernseher zu haben, muss grundsätzlich für diese Zeit Gebühren nachzahlen. Außerdem kann eine Geldbuße hinzukommen, denn wenn die Rundfunkgebühr länger als sechs Monate nicht entrichtet wurde, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. In der Praxis reicht es der GEZ, wenn die Gebühren nachgezahlt werden. Tipp: Wer nachzahlen soll, kann die Einrede der Verjährung geltend machen. Dann kann nur für maximal vier Jahre plus das laufende Jahr, in dem die Anmeldung erfolgte, Geld gefordert werden.

Im Alltag soll es schon vorgekommen sein, dass Rundfunkgebührenbeauftragte mit Drohungen Druck ausgeübt haben, um Anmeldungen zu erhalten. Experte Udo Vetter: “Möglicherweise macht sich ein Beauftragter in diesem Moment strafbar.” So verurteilte kürzlich das Amtsgericht Neumünster einen Mitarbeiter des Norddeutschen Rundfunks wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (Aktenzeichen: 590 Js 4920/07). Der Mann wollte weitere Anmeldungen von einem Ehepaar und drohte mit Polizei, Detektiv und Anzeige. Eine Anzeige gab es am Ende wirklich - aber gegen den Gebührenbeauftragten.

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